AEPD verhängt 6.000 Euro Bußgeld gegen ELECTRAWORKS – CEUTA, SA
Spanien: Eine Privatperson hatte sich an die spanische Datenschutzbehörde gewandt, nachdem das Unternehmen keine ausreichenden Informationen über die Aufbewahrungsfristen personenbezogener Daten bereitgestellt hatte.
Das ursprüngliche Bußgeld von 10.000 EUR wurde aufgrund freiwilliger Zahlung und Schuldanerkenntnis auf 6.000 EUR herabgesetzt. .
Veröffentlicht am: 09-08-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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