AEPD verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen EL PERIODICO DE CATALUNYA, S.L.
Spanien: Der Beschwerdeführer hatte die Datenschutzbehörde darüber in Kenntnis gesetzt, dass er von dem Unternehmen mehrfach über einen Newsletter kontaktiert wurde – obwohl er bereits die Löschung seiner Daten aus deren Adressatenkreis beantragt hatte. Dies wurde ihm schriftlich auch bestätigt, jedoch offenbar nicht ausgeführt, denn er erhielt auch nach Bestätigung der Löschung weiterhin den Newsletter. Auch nach erneuter Aufforderung, ihn aus der Marketingdatenbank zu entfernen, erhielt er eine Bestätigung dazu. Das Unternehmen hatte dabei auch Identifikationsdaten verwendet, weshalb die Behörde das Vorgehen noch schärfer bewertete. .
Veröffentlicht am: 24-07-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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