Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen EKO ABEE
Griechenland: Die Griechische Datenschutzbehörde prüfte erneut einen Behandlungsantrag, welchen sie in einer vorherigen Entscheidung teilweise abgelehnt hatte.
Das Unternehmen hatte absichtlich Dokumente nicht ausgehändigt, in denen der Name des Beschwerdeführers in lateinischen Buchstaben genannt wurde. Die Behörde kritisierte das und führte aus, dass die Charakterisierung von Informationen als personenbezogene Daten durch den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sehr wichtig sei. EKO ABEE hätte klar sein müssen, dass es sich dabei um personenbezogene Daten des Antragstellers handelte. .
Veröffentlicht am: 20-12-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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