AZOP verhängt 89.150 Euro Bußgeld gegen Einzelhandelsunternehmen
Kroatien: Das vorliegende Bußgeld steht mit einer Datenpanne im Zusammenhang, die das Unternehmen der kroatischen Datenschutzbehörde gemeldet hatte.
Beschäftigte des Bußgeldempfängers hatten mittels ihrer Smartphones Videoüberwachungsaufnahmen abgefilmt und die so erstellten Aufzeichnungen anschließend in sozialen Medien veröffentlicht. Damit hatten die Beschäftigten gegen die internen Richtlinien des Unternehmens verstoßen.
Die Datenschutzbehörde erkannte in dem Vorfall eine Verletzung der Pflicht des Bußgeldempfängers, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, die ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten. Zwar hatte das Unternehmen einige organisatorische Schutzmaßnahmen ergriffen (z.B. Schulung von Mitarbeitern, Verabschiedung interner Regelungen zum Zugang zu Videoüberwachungsaufnahmen, Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung für Beschäftigte), es hatte nach Auffassung der Behörde jedoch weder vor noch nach der Datenpanne Maßnahmen implementiert, die das Risiko gleicher oder ähnlicher Verstöße hätten minimieren können. Zudem hatte keine regelmäßige Überprüfung getroffener Maßnahmen stattgefunden. .
Veröffentlicht am: 11-03-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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