AEPD verhängt 300 Euro Bußgeld gegen Eigentümergemeinschaft

Spanien: In einem spanischen Wohnhaus wurde eine Videokammer angebracht, welche Bilder von den Gemeinschaftsräumen aufnimmt. Die Beschwerdeführerin gibt an, dass sie dafür keine Einwilligung erteilt habe. Im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung wurde lediglich beschlossen, dass Kameras auf den Parkplatz installiert werden. Weiterhin rügt sie, dass die Kamera im Wohnhaus nicht ordnungsgemäß mit den vorgeschriebenen Hinweisschildern ausgeschildert sei. Die Behörde stellt einen Verstoß gegen Art. 13 DSGVO fest und legt der Eigentümergemeinschaft ein Bußgeld in Höhe von 300,00 EUR auf. .

Veröffentlicht am: 16-01-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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