AEPD verhängt 6.000 Euro Bußgeld gegen Eigentümergemeinschaft
Spanien: Die Eigentümergemeinschaft hatte zwecks Zugangskontrolle für einen gemeinschaftlichen Swimming-Pool die Vorlage des Personalausweises gefordert. Die spanische Datenschutzbehörde erkannte darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung. Damit einhergehend stellte die Behörde ebenso fest, dass Betroffene nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer Daten informiert worden waren.
Ein Hausbesitzer, der in der Gemeinschaft bereits seit über 15 Jahren ansässig war, hatte sich darüber bei der Behörde beschwert.
Die Bußgeldhöhe setzt sich anteilig zusammen aus 3.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO und aus 3.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 13 DSGVO.
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Veröffentlicht am: 12-05-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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