AEPD verhängt 1.600 Euro Bußgeld gegen Eigentümergemeinschaft
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld, weil die Eigentümergemeinschaft in einer ihrer Wohnanlagen eine Liste mit den Namen und Adressen deren Bewohner ausgehängt hatte. Die Liste war in einem Raum angebracht worden, der von einem beauftragten Reinigungsunternehmen als Lager verwendet wird und der über einen Zugang zu der Anlage verfügt, welcher jeden Morgen offensteht. Die Behörde erkannte darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 2.000 EUR wurde wegen freiwilliger Zahlung um 20% auf 1.600 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 06-12-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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