AEPD verhängt 1.000 Euro Bußgeld gegen Eigentümer eines Grundstücks
Spanien: Der Eigentümer eines Grundstücks hatte Kameras installiert, die auf die öffentliche Straße ausgerichtet waren und mit denen Passanten gefilmt wurden. Außerdem waren in der Nähe der Kameras keine Datenschutzhinweise, beispielsweise in Form von Hinweisschildern, vorhanden. Ein Passant beschwerte sich daraufhin bei der spanischen Polizei, die den Sachverhalt dann an die spanische Datenschutzbehörde (aepd) weitergeleitet hat.
Diese setze dem Verantwortlichen eine Frist von einem Monat zur Beseitigung oder Neuausrichtung der Kameras. Jedoch lies dieser die Frist verstreichen, ohne die geforderten Änderungen durchzuführen. Diesen Verstoß hat die AEPD daraufhin mit einem Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro geahndet. .
Veröffentlicht am: 09-06-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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