AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Ehemaliger Mitarbeiter
Spanien: Der ehemalige Mitarbeiter einer Agentur, für welche er zum Zeitpunkt des Verstoßes noch gearbeitet hatte, versäumte es auf eine Anfrage hin, Daten eines Kunden zu aktualisieren und zu berichtigen, obwohl es in seinem Verpflichtungsbereich gelegen hätte, da dieser auch die Erfassung der Daten getätigt hatte. Es wurde daher ein Bußgeld von 3.000 Euro gegen den ehemaligen Mitarbeiter verhängt. .
Veröffentlicht am: 12-10-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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