APD verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Ehemaliger Bürgermeister einer Gemeinde
Belgien: Der Empfänger des Bußgeldes hatte in seiner Rolle als ehemaliger Bürgermeister Daten von Bürgern, die in seiner Amtsperiode Anfragen zu bestimmten Themen an diesen gesendet hatten, genutzt um über diese Wahlwerbung für seine Person zu machen. Zu diesem Zeitpunkt war er allerdings weder in seiner Rolle als Bürgermeister, noch grundsätzlich dazu ermächtigt, die Daten für persönliche Zwecke, so auch die Wahlwerbung, zu verwenden. Es mangelte auch an etwaigen direkten Einwilligungen zu dieser Art der Kontaktierung. .
Veröffentlicht am: 07-09-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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