AEPD verhängt 50.000 Euro Bußgeld gegen EDP ENERGIA, SAU
Spanien: Das Energieunternehmen hatte den Betroffenen vom Vertragsabschluss Februar 2017 bis Dezember 2018 unter Vertrag und belieferte diesen mit Strom. Im Dezember jedoch wurde der Vertragsinhaber darauf hingewiesen, dass der Vertrag aufgrund eines Anbieterwechsels beendet ist und auch direkt auf einen neuen Anbieter umgeschrieben, bzw. von diesem bezogen wird. Es stellte sich heraus, dass der Betroffene hiervon weder Kenntnis hatte, noch einem solchen Wechsel zugestimmt oder unterschrieben hatte. Das Unternehmen hatte auch bereits alle Vertrags- und Kontaktdaten an den anderen Anbieter geleitet. Ursächlich war ein unerlaubter Weiterverkauf der Belieferungsadresse des Betroffenen. .
Veröffentlicht am: 14-10-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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