ICO verhängt 1.546.870 Euro Bußgeld gegen Easylife Limited

Vereinigtes Königreich: Das Unternehmen, welches auf den Vertrieb von Haushaltsprodukten über Werbekataloge spezialisiert ist, wurde durch die britische Datenschutzbehörde ICO kontrolliert, nachdem es im Rahmen einer anderen Untersuchung Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die DSGVO gegeben hatte.
Es stellte sich heraus, dass beim Kauf bestimmter Produkte ein “Trigger” ausgelöst wurde und der Kunde anschließend einen Direktmarketing-Anruf bekam. Die dafür notwendigen Daten kamen von Easylife. Dabei wurde versucht, Produkte und Gesundheitsinformationen zu verknüpfen und den angerufenen Personen Produkte zu verkaufen, die zur Besserung ihres jeweiligen Gesundheitszustandes bestimmt waren.
Die ICO sah in der Geschäftspraxis von Easylife eine unsichtbare Verarbeitung einer besonderen Kategorie personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten), in welche die insgesamt 145.500 Betroffenen nicht eingewilligt hatten. Diese unrechtmäßige Verarbeitung betraf dabei vornehmlich ältere und kranke Personen und damit eine Zielgruppe, die nach Auffassung der ICO als besonders schutzwürdig anzusehen war, da sie nicht den Umfang der Verarbeitung ihrer Daten verstehen konnten.
Die Höhe des Bußgeldes sollte nicht nur Easylife wirksam bestrafen, sondern für die gesamte Branche von Versandhauskatalogen eine abschreckende Wirkung entfalten.
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Veröffentlicht am: 06-10-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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