UODO verhängt 3.505 Euro Bußgeld gegen East Power Sp.
Polen: Das polnische Unternehmen East Power Sp., das im Bereich Arbeitsvermittlung und Personalmanagement tätig ist, hatte personenbezogene Daten, die es aus dem Internet bezogen hat, zu Marketingzwecken genutzt. Hierfür schickte das Unternehmen den Betroffenen Werbe-E-Mails, ohne dass diese in eine derartige Verwendung ihrer Daten eingewilligt hatten. Auch auf eine Beschwerde eines Betroffenen mit der Bitte, die Sendung von Werbemails zu stoppen, reagierte das Unternehmen nicht.
Daraufhin beschwerte sich der Betroffene bei der Aufsichtsbehörde. Diese forderte zur Aufklärung des Sachverhaltes weitere Informationen vom Unternehmen an. Auf diese Aufforderungen reagierte das verantwortliche Unternehmen mehrfach nicht.
Die polnische Aufsichtsbehörde sah darin zunächst eine unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten für Marketingzwecke und außerdem einen Verstoß gegen die Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde. .
Veröffentlicht am: 10-07-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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