ANSPDCP verhängt 4.000 Euro Bußgeld gegen E Software Concept SRL
Rumänien: Über die Website des Unternehmens waren Rechnungen und Transportdokumente frei zugänglich. Diese enthielten mitunter personenbezogene Daten von Kunden, darunter deren Namen, postalische und E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Nutzernamen und Passwörter. Die rumänische Datenschutzbehörde erkannte in dem Leck eine Verletzung der Pflicht von E Software Concept SRL, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, die ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten.
Im Laufe der Untersuchung war das Unternehmen zudem einer Informationsanfrage der Datenschutzbehörde nicht nachgekommen.
Die Bußgeldhöhe setzt sich anteilig zusammen aus 3.000 EUR (14.837,10 RON) aufgund eines Verstoßes gegen Art. 32 Abs. 1 lit b, Abs. 2 DSGVO und aus 1.000 EUR (4.945,54 RON) aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 58 Abs. 1 lit. a und e DSGVO. .
Veröffentlicht am: 07-07-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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