AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen DQG NORTE A.I.E.
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde reagierte auf die Beschwerde einer Privatperson. Diese hatte kritisiert, das DQG NORTE A.I.E., ein Unternehmen das Konzerte und Veranstaltungen organisiert, keinen Nachweis für eine Datenschutzerklärung oder einen Datenschutzbeauftragten liefern konnte.
Die Behörde stellte fest, dass die Genehmigungsunterlagen, mit denen die genannten Daten übermittelt werden, keine ausreichenden Informationen über den Datenschutz enthielten.
Aufgrund von Schuldeingeständnis und freiwilliger Zahlung wurde das ursprüngliche Bußgeld von 5.000 EUR auf 3.000 EUR reduziert.
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Veröffentlicht am: 20-06-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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