GPDP verhängt 1.400.000 Euro Bußgeld gegen Douglas Italia SpA
Italien: In Zusammenarbeit mit der Guardia di Finanza, einer dem italienischen Ministerium für Wirtschaft und Finanzen unterstehenden Polizeieinheit, stellte die italienische Datenschutzbehörde im Rahmen einer Inspektion mehrere Verstöße bei dem Parfümerie-Riesen fest.
So waren beispielsweise die Cookie-Richtlinien nicht klar genug von den Datenschutzrichtlinien getrennt und eine freiwillige und spezifische Einwilligung zu den verschiedenen Verarbeitungstätigkeiten des Unternehmens war nicht möglich gewesen. Zudem hatte Douglas die Daten von 3.288.170 Kunden, die ihre Treuekarte nicht verlängert hatten, ohne deren Einwilligung aufbewahrt.
Neben dem Bußgeld ordnete die Datenschutzbehörde an, Daten zu löschen, die mehr als 10 Jahre zurückliegen, und neuere Daten entweder ebenfalls zu löschen oder zu anonymisieren. Im letzteren Fall sind die Kunden darauf hinzuweisen. Außerdem muss das Unternehmen angemessene organisatorische und technische Maßnahmen ergreifen, um den Schutz seiner Kundendaten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzvorschriften zu gewährleisten.
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Veröffentlicht am: 28-11-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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