AEPD verhängt 132.000 Euro Bußgeld gegen DKV SEGUROS Y REASEGUROS, S.A.E.
Spanien: DKV SEGUROS Y REASEGUROS, S.A.E. hatte Genehmigungen für medizinische Tests wiederholt via E-Mail an denselben falschen Empfänger geschickt. Dieser hatte sich darüber bei der spanischen Datenschutzbehörde beschwert, nachdem er den Bußgeldempfänger mehrmals vom Falschversand informiert hatte, die Unterlagen Dritter aber weiterhin erhielt. Die DKV selbst hatte der Behörde die Pannen entgegen den Vorgaben von Art. 33 DSGVO nicht gemeldet.
In dem wiederholten Falschversand erkannte die Behörde eine Verletzung der Pflicht des Unternehmens, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, die ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten. Damit einhergehend stellte die Behörde ebenso einen Verstoß gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit aufseiten des Bußgeldempfängers fest.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 220.000 EUR setzte sich zusammen aus 100.000 EUR aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO und aus je 60.000 EUR aufgrund von Verstößen gegen Art. 32 und 33 DSGVO. Wegen freiwilliger Zahlung und Schuldanerkenntnis wurde sie um je 20% auf 132.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 14-07-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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