AEPD verhängt 50.000 Euro Bußgeld gegen DISPLAY CONNECTORS, S.L.
Spanien: Mehrere Medienunternehmen, darunter auch der Bußgeldempfänger, veröffentlichten auf ihren Websites eine Tonaufnahme eines mehrfachen Vergewaltigungsopfers vor Gericht.Nachdem der Fall große mediale Aufmerksamkeit erregt hatte, stellte die Behörde im Rahmen der Untersuchungen fest, dass das Recht des Vergewaltigungsopfers auf Privatsphäre die Informationsfreiheit des Verantwortlichen überwog. Die Audioaufnahmen des Opfers trugen nicht wesentlich zur Berichterstattung bei, sondern beeinträchtigten die Privatsphäre des Opfers erheblich.
Aus diesem Grund stellte die Datenschutzbehörde einen Verstoß des Verantwortlichen gegen den Grundsatz der Datenminimierung fest. .
Veröffentlicht am: 30-03-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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