AEPD verhängt 30.000 Euro Bußgeld gegen DISPLAY CONNECTORS, S.L.

Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde verfolgte eine Beschwerde gegen DISPLAY CONNECTORS, S.L., Eigentümer der Zeitung Público. Diese hatte den Vor- und Nachnamen eines minderjährigen Jungen veröffentlicht, dessen Vater in einen öffentlichen Gerichtsprozess verwickelt war. Die Datenschutzbehörde berücksichtigte das Recht auf Informationsfreiheit in seinem Urteil, entschied jedoch, dass der Schutz der Privatsphäre des Minderjährigen überwiegt. 
Das Unternehmen wurde dazu aufgefordert, den Namen des Minderjährigen unverzüglich von seiner Webseite zu entfernen. 
Das ursprüngliche Bußgeld von 50.000 EUR wurde aufgrund von freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis auf 30.000 EUR reduziert. .

Veröffentlicht am: 03-05-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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