AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen DIGIMAN ALICANTE, S.L.
Spanien: Der Kläger arbeitete für DIGIMAN ALICANTE, S.L. und hatte seinem Arbeitgeber mündlich erlaubt, Bilder von ihm zur Werbung für die Dienstleistungen des Unternehmens zu veröffentlichen. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte der Kläger die Entfernung seines Bildes, was offenbar in früheren Jahren bereits dreimal erfolgt war. Jedoch stellte der Kläger fest, dass sein Bild immer noch in einem Video auf dem YouTube-Kanal von DIGIMAN zu sehen war. Er forderte erneut die Entfernung seines Bildes und schickte eine E-Mail an die angegebene Adresse.
Als das Unternehmen auf diese E-Mail nicht reagierte, reichte der Kläger Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde ein. .
Veröffentlicht am: 29-12-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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