NAIH verhängt 4.588 Euro Bußgeld gegen Dienstleistungssunternehmen für den öffentlichen Raum

Ungarn: Ein ungerisches Unternehmen hat zur Kontrolle der Arbeitsleistung seiner Mitarbeiter ein Videoüberwachungssystem eingesetzt. Ein ehemaliger Mitarbeiter hat dies der Aufsichtsbehörde gemeldet. gemeldet. Die Aufgabe der Mitarbeiter wiederum ist die Überwachung des öffentlichen Raums und die Meldung ungewöhnlicher Ereignisse.
Der Arbeitgeber stützte den Einsatz des Systems auf ein vermeintlich öffentliches Interesse, sowie eine behördliche Autorität. Auch sollte es laut dem Unternehmer vor unberechtigtem Zugriff schützen.
Die Behörde erklärte jedoch die Rechtgrundlage für nicht einschlägig und für den Zweck der Überwachung für nicht angemessen. Dieser hätte auch durch andere Maßnahmen, wie der Etablierung von Sicherheitsupgrades, umgesetzt werden können. Daher verhängte die ungarische Datenschutzbehörde ein Bußgeld in Höhe von 4.588 Euro. .

Veröffentlicht am: 31-03-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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