Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit verhängt 0 Euro Bußgeld gegen Deutsche Wohnen SE

Berlin: Gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen SE wurde mit 14,5 Millionen Euro das in Deutschland bisher höchste Bußgeld wegen Datenschutzverstößen verhängt. Dem Immobilienkonzern, der mit mehr als 168.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten zu den größten Immbolienunternehmen Deutschlands zählt, wird vorgeworfen, dass dieser persönliche Daten seiner Mieter speichere ohne zu prüfen, ob dies rechtmäßig und erforderlich sei. Der Konzern halte sensible Informationen über die persönliche und finanzielle Situation der Mieter über Jahre hinweg vor, ohne dies auf eine rechtliche Grundlage stützen zu können.
Bei den Untersuchungen hatten die Behörden festgestellt, dass das IT-System der Deutsche Wohnen technisch gar keine Möglichkeit vorsehe, die konkreten Daten zu löschen. Persönlichkeitsbezogene Daten wie etwa Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge, Selbstauskünfte, Auszüge aus Arbeitsverträgen sowie Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sind auf unbegrenzte Zeit in den Datenbanken hinterlegt. 
Die Datenschutzbehörde hatte die Deutsche Wohnen bereits im Jahr 2017 aufgefordert, ihr IT-Archivsystem zu überarbeiten und dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Bei einer erneuten Prüfung im Frühjahr 2019 hatte sich herausgestellt, dass das Unternehmen die Datensätze nicht bereinigt hatte. Zwar habe die Deutsche Wohnen Vorbereitungen getroffen, allerdings hätten diese die Vorwürfe der Datenschutzbehörde nicht in erforderlichem Maße beseitigt. 
Die Bußgeldentscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Wenige Stunden nach Bekanntgabe des Bußgeldes durch die Berliner Datenschutzbehörde hat die Deutsche Wohnen SE reagiert und ihren Einspruch gegen den Entscheid angekündigt.
Nachtrag vom 24.02.2021:
Der gegen die Deutsche Wohnen SE verhängte Bußgeldbescheid wurde nach einem Einspruch des Unternehmens von der Strafkammer 26 des Landgerichts Berlin mit Beschluss vom 18.02.2021 (Az.: (526 OWi LG) 212 Js-OWi 1/20 (1/20)) für unwirksam erklärt. Strafrechtlich wurde das Unternehmen von Guido Frings und Nikolai Venn der Berliner Kanzlei Freyschmidt Frings Pananis Venn. Datenschutzrechtlich unterstützt Tim Wybitul von Latham & Watkins, gesellschaftsrechtlich Dr. Kai Mertens von Squire Patton Boggs. Dem Gericht nach enthalte der Bescheid keine Angaben zu konkreten Tathandlungen eines Organs des Unternehmens. Die Einstellung des Verfahrens ist noch nicht rechtkräftig.
Ein Sprecher der Berliner Datenschutzbehörde erklärte am 24.02.2021, dass “der derzeitigen Einstellung des Verfahrens durch das Landgericht Berlin die Rechtsauffassung zugrunde liegt, dass Bußgelder gegen Unternehmen nur bei nachweisbarem Verschulden von Leitungspersonen verhängt werden können”. Das Landgericht widerspricht damit der Auffasung der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden und der des Landgerichts Bonn beim Urteil zum Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen 1&1 Telecom. Der Sprecher erklärte weiter, dass die Datenschutzbeauftragte die zuständige Staatsanwaltschaft bitten werde, Rechtsmittel gegen den Beschluss einzulegen.
Nachtrag vom 03.03.2021:
Die Berliner Datenschutzbeauftragte erklärt in einer Pressemitteilung, dass die Staatsanwaltschaft Berlin im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde Rechtsmittel gegen den Beschluss des Landgerichts eingelegt hat. .

Veröffentlicht am: 05-11-2019

Quelle von dsgvo-portal.de

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