AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen DESPACHO TEJEDOR INFANTES CONSULTORES ASESORES, S.L.

Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld gegen das Unternehmen, weil dieses zwei E-Mails mit personenbezogenen Daten des Betroffenen an einen Mitarbeiter weitergeleitet hatte. Die E-Mails enthielten sowohl die Gehaltsabrechnung des Betroffenen als auch Informationen zur Verlängerung von dessen Arbeitszeiten. Darin erkannte die Behörde eine Verletzung des Grundsatzes der Integrität und Vertraulichkeit aufseiten des Bußgeldempfängers. Der Betroffene hatte sich darüber bei der Behörde beschwert.
DESPACHO TEJEDOR INFANTES CONSULTORES ASESORES, S.L. hatte im Rahmen der Untersuchung nicht auf Anfragen der Behörde reagiert, zu dem Vorfall Stellung zu nehmen. .

Veröffentlicht am: 11-08-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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