AEPD verhängt 6.000 Euro Bußgeld gegen DESOLASOL RESTAURACIÓN, S.L.

Spanien: Ein Betroffener reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Madrider Restaurant ein. Grund war die nicht datenschutzkonforme Handhabung seines Beschwerdeformulars.
Der Beschwerdeführer hatte, nachdem ein Konflikt im Restaurant aufgrund von zu lauter Musik nicht vor Ort gelöst werden konnte, zwecks Inanspruchnahme seiner Verbraucheransprüche ein entsprechendes Formular ausgefüllt. Eine Kopie dessen verblieb dabei bei DESOLASOL RESTAURACIÓN, S.L. Deren Kopien wiederum wurden von einem Restaurantmitarbeiter an andere Besucher des Lokals ausgehändigt, die während des Vorfalls vor Ort waren. Nach Angaben des Bußgeldempfängers war es zu dem Fehler unbeabsichtigt bei der Aufnahme von Kontaktdaten möglicher Zeugen gekommen. .

Veröffentlicht am: 25-05-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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