GPDP verhängt 20.000 Euro Bußgeld gegen Dentallabor

Italien: Der Empfänger des Bußgeldes hatte dem Bescheid zufolge personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit einer zahnärztlichen Behandlung von fünf Patienten erhoben wurden, verarbeitet, ohne hierfür eine Einwilligung der betroffenen Personen eingeholt zu haben. Die italienische Datenschutzbehörde ahndete diesen Verstoß auf der Grundlage des nationalen Datenschutzrechts mit einem Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro.  .

Veröffentlicht am: 26-02-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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