AEPD verhängt 1.000 Euro Bußgeld gegen DELSA ALQUILERES
Spanien: Eine Privatperson beschwerte sich bei der spanischen Datenschutzbehörde. DELSA ALQUILERES, die im Wohnhaus der beschwerdeführenden Person ebenfalls eine Wohnung besitzt, hatte im Eingang dieser eine Videokamera installiert. Die Kamera erfasste jedoch nicht nur diesen, sondern zusätzlich auch den Gemeinschaftsbereich des Gebäudes.
Die Untersuchung ergab zusätzlich, dass es zwar Hinweisschilder für die Überwachung gibt, dass diese jedoch keine Informationen über die Datenverantwortlichen enthalten.
Das Bußgeld von 1.000 EUR setzt sich aus zwei Strafen von je 500 EUR zusammen. .
Veröffentlicht am: 03-07-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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