CNIL verhängt 1.500.000 Euro Bußgeld gegen DEDALUS BIOLOGIE

Frankreich: Im Februar 2021 war Dedalus, ein Anbieter von Software und damit verbundene Dienstleistungen für medizinische Analyselabore, durch eine Datenpanne in die Schlagzeilen geraten. Bei dieser wurden Gesundheitsdaten von fast 500.000 Personen offengelegt. Die kompromittierten Daten enthielten u.a. die vollständigen Namen, Sozialversicherungsnummern, medizinische Informationen zu den Erkrankungen, Behandlungen und genetische Daten der betroffenen Personen.
Die Behörde sah es als besonders schwerwiegend an, dass das Unternehmen die Daten ohne Verschlüsselung und ausreichende Authentifizierung auf einem Server gespeichert hatte, der dem öffentlichen Zugriff über das Internet ausgesetzt war und wertete dies als gravierenden Verstoß gegen den Art. 32 DSGVO.
Darüber hinaus hatte Dedalus im Rahmen seiner Verarbeitungstätigkeit für Labore mehr Daten erhoben, als für den vorgesehenen Zweck notwendig war. Die CNIL sah darin einen Verstoß gegen Art. 29 DSGVO. 
Auch befand die Behörde, dass die vertragliche Grundlage zwischen Dedalus und seinen Kunden nicht den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entsprach. 
Die Höhe des verhängten Bußgeldes stellt nach französischen Vorschriften den zulässigen Höchstbetrag dar, was die Bewertung der Schwere des Verstoßes unterstreicht. .

Veröffentlicht am: 22-04-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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