AEPD verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen CYNGASA, S.L.

Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld, weil CYNGASA, S.L. die Daten eines Beschäftigten ohne dessen Einwilligung an das Unternehmen CALDERERIA Y SOLDADURA DE ESTRUCTURAS METALICAS, S.L. übermittelt hatte. Zu den betroffenen Daten gehörten neben dem Namen auch die Sozialversicherungsnummer und Angaben zum Werdegang des Betroffenen.
Gegen CALDERERIA Y SOLDADURA DE ESTRUCTURAS METALICAS, S.L. wurde in einem gesonderten Verfahren ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von 5.000 EUR verhängt. .

Veröffentlicht am: 29-09-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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