AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen CUBILLO GALLEGO

Spanien: Eine Privatperson beschwerte sich bei der spanischen Datenschutzbehörde. Auf einer von CUBILLO GALLEGO betriebenen Webseite gab es nur unzureichende Informationen darüber, wie die von dem Unternehmen gesammelten Informationen verarbeitet werden. So gibt es keine Auskunft darüber, wie lange CUBILLO GALLEGO die Daten speichert. Zudem gibt es keine Erklärung zu dem Recht, bei der Datenschutzbehörde Beschwerde einzureichen. .

Veröffentlicht am: 04-07-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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