GPDP verhängt 12.000 Euro Bußgeld gegen CT BAR
Italien: In dem betroffenen Unternehmen gab es seit dem Kauf im Jahr 2017 ein vom Vorbesitzer installiertes Videoüberwachungssystem mit vier Videokameras, wovon drei im Raum und eine außerhalb der Räumlichkeiten eingerichtet warern. Die Bilder wurden allerdings 15 Tage lang gespeichert und aufbewahrt. Da damit die Höchstdauer der zulässigen Speicherung überschritten wurde, verhängt die Behörde nach nationalem Datenschutzrecht ein Bußgeld von 12.000 Euro gegen den Eigentümer des Unternehmens. .
Veröffentlicht am: 19-02-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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