Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit verhängt 1.800 Euro Bußgeld gegen Covid-19 Testzentrum

Hessen: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit reagierte auf die Meldung eines Covid-19 Testzentrums.
Ein Mitarbeiter hatte ein Klebeetikett aus dem Müll geholt, die E-Mail-Adresse des Testzentrums darauf geschrieben und es am Schaufenster des Zentrums angebracht. Aufgrund mangelnder Sorgfalt bemerkte der Mitarbeiter jedoch nicht, dass das Etikett noch personenbezogene Daten einer Person enthielt. Die Daten waren daher für Dritte etwa 24 Stunden lang einsehbar, bis das Etikett entfernt wurde. .

Veröffentlicht am: 20-04-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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