GPDP verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen Costampress S.p.A.

Italien: Ausgehend von der Beschwerde eines ehemaligen Beschäftigten verhängte die italienische Datenschutzbehörde das Bußgeld, weil Costampress S.p.A. die Dienst-E-Mail-Adresse des Beschwerdeführers auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterverwendet und den Betroffenen nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung seiner Daten informiert hatte. .

Veröffentlicht am: 16-03-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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