AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen COOPERA RC SERVICES, S.L.
Spanien: Ein ehemaliger Beschäftigter hatte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Unternehmen eingereicht, da dieses keine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer ausgewiesen hatte, an die sich Betroffene zwecks der Ausübung ihrer Datenschutzrechte wenden konnten.
Der Beschwerdeführer hatte nach der Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses Gebrauch von seinem Recht auf Löschung machen wollen, fand jedoch keine Möglichkeit, das Unternehmen zu diesem Zweck zu kontaktieren. Angesichts dessen schrieb er dem Mitarbeiter, der damals seinen Einstellungsprozess begleitet hatte, in dessen Rahmen verschiedene Informationen zu ihm eingeholt worden waren, damit ihm dieser eine entsprechende E-Mail-Adresse oder Telefonnummer des Unternehmens mitteilte. Dieser ließ die Anfrage des Betroffenen allerdings unbeantwortet.
Vor diesem Hintergrund stellte die Behörde eine Verletzung der Informationspflicht aufseiten von COOPERA RC SERVICES, S.L. fest. .
Veröffentlicht am: 02-12-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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