AEPD verhängt 50.000 Euro Bußgeld gegen CONSEGURIDAD S.L.
Spanien: Die private Sicherheitsfirma hatte ein Videoüberwachungssystem im Eingangsbereich installiert, ohne Hinweisschilder und Informationen zur Erfassung der personenbezogenen Daten dabei bereitzustellen. Auch kritisierte die Datenschutzbehörde, dass trotz gesetzlicher Erforderlichkeit kein Datenschutzbeauftragter benannt und eingesetzt wurde.
Bei der Zumessung das Bußgelds wirkte sich der große Kreis an betroffenen Personen sowie die fehlende Kooperation des Unternehmens mit der Aufsichtsbehörde erhöhend aus. Daher wurden dem Bußgeldempfänger auch die in Spanien üblichen Abschläge für Schuldanerkenntnis und fristgerechte Zahlung nicht eingeräumt. .
Veröffentlicht am: 11-11-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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