ANSPDCP verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Condor SA

Rumänien: Das vorliegende Bußgeld steht mit einer Datenpanne im Zusammenhang, die sich bei dem Unternehmen ereignet hatte. Ein Betroffener hatte sich darüber bei der rumänischen Datenschutzbehörde beschwert und diese so auf den Vorfall aufmerksam gemacht.
Unbefugte hatten sich Zugriff zu Dokumenten verschafft, die personenbezogene Daten von aktuellen und ehemaligen Beschäftigten von Condor SA enthielten. Zu diesen gehörten neben dem Namen u.a. Informationen zu Arbeitsort, Position, Gehalt und Bankkonto sowie Angaben zu Vorschussbeträgen und persönlichen Zahlungscodes.
Vor diesem Hintergrund verhängte die Datenschutzbehörde das Bußgeld, weil der Vorfall durch unzureichende Sicherheitsmaßnahmen aufseiten des Bußgeldempfängers ermöglicht wurde. So konnte Condor gegenüber der Datenschutzbehörde nicht nachweisen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Auch eine Dokumentation darüber, dass seine Auftragsverarbeiter in Sachen Datenschutz geschult worden waren, konnte das Unternehmen nicht erbringen. .

Veröffentlicht am: 28-03-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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