AEPD verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen COMUNIDAD DE PROPIETARIOS R.R.R.
Spanien: Die Gemeinschaft der Eigentümer einer Gemeinde musste die Verantwortung für einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 übernehmen, welcher mit einem Bußgeld von 10.000 Euro belegt wurde. Hintergrund war ein Dokument, welches personenbezogene Daten enthielt und an der öffentlichen Anschlagtafel der Gemeinschaft aufgehangen war. Aufgeführt waren auch sensible Daten, wie die Verschuldung gegenüber der Gemeinde sowie Identitätsdaten der Person. Zwar war die Anschlagtafel nicht abgeschlossen, so dass jeder ein Dokument dort hätte anbringen können, die Verantwortung hierfür lag aber bei der Gemeinschaft. .
Veröffentlicht am: 16-09-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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