AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen COMUNIDAD DE PROPIETARIOS DEMELZA BEACH
Spanien: Die Gemeinde hatte ein Kamerasystem so ausgerichtet, dass auch öffentliche Bereiche und Passanten von der Kamara erfasst wurden. In diesem Fall betraf der Bereich die direkte Nachbarschaft.
Des Weiteren bemängelte die Behörde den Umstand, dass der Verantwortliche seinen Informationspflichten nicht nachgekommen war. Es fehlte an einem entsprechenden Hinweisschild mit Informationen zu Zweck und Ausmaß der Aufzeichnung, der verantwortlichen Person, und den Löschungs- und Aufbewahrungsfristen.
Über das Bußgeld von 2.000 Euro hinaus verpflichtete die Datenschutzbehörde den Empfänger zur Nachrüstung und datenschutzkonformen Ausrichtung der Kamera, sodass sie lediglich die zu kontrollierenden Zugangspunkte erfasst. .
Veröffentlicht am: 06-07-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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