AEPD verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen CLUB NÁUTICO EL ESTACIO
Spanien: Eine Privatperson beschwerte sich bei der spanischen Datenschutbehörde, weil CLUB NÁUTICO EL ESTACIO auf seiner Webseite ein Vorstandsprotokoll veröffentlicht hatte, das ihre ungeschwärzten personenbezogenen Daten enthielt. Die Untersuchung der Behörde ergab, dass es schon einmal einen ähnlichen Vorfall gegeben hatte.
Das Bußgeld setzt sich aus zwei Strafen von je 3.000 EUR wg. Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f) und 2.000 EUR wg. Verstoßes gegen Art. 32 zusammen. .
Veröffentlicht am: 17-04-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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