AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen CLUB NÁUTICO EL ESTACIO
Spanien: Eine Betroffene reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen den Club ein, weil dieser die Aufzeichnung und das Protokoll der als Videokonferenz ausgetragenen, ordinären Versammlung des Clubs auf seiner Website veröffentlicht hatte. Ein Zugangsschutz zu beiden Dateien hatte nicht existiert, sodass jeder darauf frei zugreifen konnte. Dies wertete die Behörde als eine Verletzung der Pflicht von CLUB NÁUTICO EL ESTACIO, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, die ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten. Ausgehend davon stellte sie ebenso einen Verstoß gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit aufseiten des Bußgeldempfängers fest. .
Veröffentlicht am: 03-08-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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