AEPD verhängt 4.000 Euro Bußgeld gegen CLUB DEPORTIVO SANSUEÑA, S.L.
Spanien: Die Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld, weil das Fitnessstudio die Mobiltelefonnummer eines Betroffenen zu einer WhatsApp-Gruppe hinzugefügt hatte, ohne dass dieser darin eingewilligt hatte. Der Betroffene hatte sich darüber bei der Behörde beschwert. Er war in der Vergangenheit Kunde bei CLUB DEPORTIVO SANSUEÑA, S.L. gewesen, allerdings bereits seit über 10 Jahren keine vertragliche Beziehung mehr zum Bußgeldempfänger unterhalten.
Das Bußgeld setzt zusammen aus 1.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO, 1.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 6 DSGVO, 1.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO und aus 1.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO. .
Veröffentlicht am: 06-10-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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