CNIL verhängt 20.000.000 Euro Bußgeld gegen Clearview AI

Frankreich: Das vorliegende Bußgeld steht mit biometrischen Profilen im Zusammenhang, welche das US-amerikanische Unternehmen unrechtmäßig von Personen in Frankreich angefertigt hatte.
Clearview AI bietet einen Service an, mit dem mittels künstlicher Intelligenz biometrische Profile von Personen erstellt werden können. Die dafür benötigten Daten werden dabei aus Fotos der Betroffenen extrahiert. Zu diesem Zweck unterhielt das Unternehmen eine Datenbank mit mehreren Milliarden Bildern von Gesichtern, die durch Web-Scraping aus öffentlichen Internetquellen (u.a. soziale Medien und Online-Videos) aus aller Welt zusammengetragen wurden. Die so erstellten Profile können dabei zusätzlich mit Informationen angereichert werden, die mit diesen Bildern verknüpft sind (z. B. Tag, Standorte, Websites).
Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte zunächst einen Mahnbescheid gegen das Unternehmen verfasst, nachdem vermehrt Beschwerden von Privatpersonen eingegangen waren. Im Mai 2021 machte auch der Verband Privacy International die CNIL auf diese Praxis aufmerksam. In der Mahnung wurde das Unternehmen aufgefordert, die Erhebung und Verwendung von Daten von Personen auf französischem Hoheitsgebiet in Ermangelung einer Rechtsgrundlage einzustellen, und die Ausübung der Rechte der betroffenen Personen zu erleichtern und gestellten Anträgen auf Auskunft und Löschung nachzukommen. Da das Unternehmen innerhalb der zweimonatigen Frist nicht auf die Mahnung reagierte, entschied sich die CNIL, ein Bußgeld von 20 Millionen EUR zu verhängen.
Angesichts der erheblichen Risiken für die Grundrechte der betroffenen Personen, die sich aus der vom Unternehmen durchgeführten Verarbeitung ergeben, wurde Clearview AI zudem nochmals ausdrücklich untersagt, ohne Rechtsgrundlage Daten von Personen in Frankreich zu verarbeiten. Außerdem ordnete die CNIL an, die bereits gesammelten Daten dieser Personen innerhalb von zwei Monaten zu löschen. Pro Verzugstag droht dem Unternehmen eine zusätzliche Strafe von 100.000 EUR.
Jedoch kam das Unternehmen der einstweiligen Verfügung nicht nach. Daraufhin verhängte die CNIL am 13. April 2023 ein Zwangsgeld in der Höhe von 5.200.000 EUR. 
Die britische, die italienische und die griechische Datenschutzbehörde hatten zuvor ebenfalls Bußgelder in Höhe von 9.000.000 EUR bzw. 20.000.000 EUR gegen Clearview AI verhängt. .

Veröffentlicht am: 21-10-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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