CNIL verhängt 125.000 Euro Bußgeld gegen CITYSCOOT

Frankreich: Im Rahmen einer umfangreichen Untersuchung gegen CITYSCOOT, bei welcher sich neben der französischen auch die spanische und die italienische Datenschutzbehörden beteiligten, wurde mehrere Verstöße gegen die DSGVO festgestellt.
Das Unternehmen erhob und speicherte nach dem Anmieten eines Rollers durch eine Privatperson alle 30 Sekunden Daten zur Geolokalisierung. Die französische Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL war der Ansicht, dass eine solch umfangreiche Erfassung von Geolokalisierungsdaten einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung darstellte. Die vom Unternehmen angegebenen Gründe für die Überwachung, wie den Umgang mit Verkehrsdelikten oder das Schadens- und Diebstahlmanagement rechtfertigten so eine  detaillierte Erfassung nicht. Das Unternehmen könnte einen identischen Service anbieten, ohne seine Kunden fast permanent zu geolokalisieren und so in die Privatsphäre der Benutzer einzugreifen.
Die Behörde stellte außerdem fest, dass drei Verträge, die mit den Subunternehmern von Cityscoot abgeschlossen wurden, nicht alle von der DSGVO vorgesehenen Klauseln enthielten. So fehlten unter anderem Angaben zu den erhobenen Daten, die Festlegung  von Sicherheitsmaßnahmen und dem Umgang mit den Daten im Fall einer Vertragsbeendigung.
Die Behörde stellte außerdem abschließend fest, das Cityscoot einen reCAPTCHA-Mechanismus von Google verwendet hatte, welcher mit einer Sammlung von Hardware- und Softwareinformationen arbeitet. Über die Verarbeitung der dabei gesammelten Daten durch Google hatte das Unternehmen dem Benutzer keine Informationen zur Verfügung gestellt.
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Veröffentlicht am: 28-03-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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