AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen CITRICOS Y FRUTALES DEL SURESTE, S.L.

Spanien: Eine Eigentümergemeinschaft reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Unternehmen ein. Grund war ein von CITRICOS Y FRUTALES DEL SURESTE, S.L. installiertes Videoüberwachungssystem. Dessen Kameras erfassten ohne entsprechende Erlaubnis einen gemeinschaftlich genutzten Bereich eines Wohnhauses der Eigentümergemeinschaft. Die Datenschutzbehörde erkannte darin einen Verstoß gegen das Prinzip der Datenminimierung aufseiten des Bußgeldempfängers.
Darüber hinaus hatte CITRICOS Y FRUTALES DEL SURESTE, S.L. seine Informationspflicht verletzt, indem das Unternehmen die Betroffenen nicht ordnungsgemäß über die mit der Videoüberwachung einhergehende Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert hatte. So hatte der Bußgeldempfänger zwar Informationsposter zur Videoüberwachung angebracht, diese enthielten allerdings nicht die Kontaktdaten des Verantwortlichen.
Das Bußgeld setzt sich zusammen aus 2.000 EUR aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO und aus 1.000 EUR aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 13 DSGVO. .

Veröffentlicht am: 18-08-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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