AEPD verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen CION MIRA DP MADRID, SL
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde ist aufgrund einer Beschwerde einem Sachverhalt nachgegangen, bei dem das beschuldigte Unternehmen Daten des Beschwerdeführers in einer Datenbank führte, ohne hierfür eine Einwilligung oder andere Erlaubnisgrundlagen vorweisen zu können. Davon Kenntnis erlangte der Betroffene als er, ohne dem zugestimmt zu haben, zu Werbezwecken kontaktiert wurde. Nach erfolglosen Versuchen, von dem Unternehmen eine vollständige Informationsabfrage zu erhalten und die Löschung der hinterlegten personenbezogenen Daten zu erwirken, hat sich der Betroffene an die Behörde gewandt. Die Untersuchung ergab zudem, dass das Unternehmen zudem unrichtige Daten über den Betroffenen speicherte.
Mit dem Ergebnis, dass keinerlei Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO für die Aufnahme in die Datenbank und die Kontaktierung zu kommerziellen Zwecken vorlag, verhängte die spanische Datenschutzbehörde gegen das Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro. Der Verstoß wurde als schwerwiegend eingestuft, mildernd wurde allerdings des Ausmaß berücksichtigt, da lediglich eine Person betroffen war. .
Veröffentlicht am: 09-06-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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