AEPD verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen CERTIME, S.A.
Spanien: Die Betroffene hatte bei dem Unternehmen im Jahre 2009 ihren Führerschein erneuern lassen. Nachdem sich 2018 ihre Adresse geändert hatte, erhielt sie vom Bußgeldempfänger 2019 Werbung an ihre neue Adresse, ohne ihm diese mitgeteilt zu haben. In dem Brief informierte CERTIME, S.A. sie über das baldige Auslaufen ihres Führerscheins und warb erneut für seine Dienstleistungen. Auf eine entsprechende Anfrage der Betroffenen, woher ihre neuen Kontaktdaten stammten, teilte ihr der Beschwerdegegner mit, dass seine Datenbank regelmäßig anhand von Daten aktualisiert wird, die von der spanischen Verkehrsbehörde DGT (Dirección General de Tráfico) bezogen werden. Da die Betroffene für eine solche Verarbeitung ihrer Daten keine Einwilligung erteilt hatte, reichte sie bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen CERTIME, S.A. ein.
Eine Untersuchung der Datenschutzbehörde ergab, dass das Unternehmen zwar einen Vertrag mit der DGT geschlossen hatte. Allerdings hatte die DGT im Rahmen der Untersuchung klargestellt, dass die vertraglich geregelte Verarbeitung von Kontaktdaten den Zweck hat, bei der Ausstellung medizinischer Berichte oder der Erneuerung eines Führerscheins die Richtigkeit der Adresse sicherzustellen, damit diese an die richtige Anschrift versandt werden können. In beiden Fällen habe das jedoch nur auf Anfrage und entsprechend mit der Einwilligung der Betroffenen Person zu geschehen. Da diese Kriterien bei dem vorliegenden Fall nicht gegeben waren, stellte die Datenschutzbehörde einen Verstoß gegen das Prinzip der Zweckbindung fest. .
Veröffentlicht am: 16-03-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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