CNPD verhängt 400.000 Euro Bußgeld gegen Centro Hospitalar Barreiro Montijo
Portugal: Die portugiesische Aufsichtsbehörde verurteilte das Krankenhaus Hospitalar Barreiro Montijo zu einer Geldbuße in Höhe von 400.000 Euro. Der Grund: die Zugangsrechte für eine Datenbank, in der die klinischen Akten der Patienten hinterlegt sind, waren unzureichend. Techniker, anderweitiges Personal und Ärzte konnten die Patientenakten ohne eine entsprechende Genehmigung einfach einsehen.
Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde gab es keine internen Regeln, die den Schutz der personenbezogenen Daten maßgeblich gewährleistete. So waren fast 1.000 offizielle Ärzte-Konten registriert, obwohl zu jenem Zeitpunkt weniger als 300 Ärzte tatsächlich tätig waren.
Bei der Beurteilung stellte die Behörde drei konkrete Verstöße fest: einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenintegrität und -vertraulichkeit sowie einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung, der den wahllosen Zugriff auf klinische Patientendaten verhindern sollte. Schließlich eine generelle Unfähigkeit der Verantwortlichen des Krankenhauses zur Gewährleistung vertraulicher Informationen. .
Veröffentlicht am: 30-09-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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