CNIL verhängt 800.000 Euro Bußgeld gegen CEGEDIM SANTÉ
Frankreich: Die französische Datenschutzbehörde führte im Jahr 2021 mehrere Kontrollen bei CEGEDIM SANTÉ, einem Unternehmen, das Management-Software an Arztpraxen verkauft, durch. Diese ergaben, dass der Bußgeldempfänger wiederholt personenbezogene Daten verarbeitet und an seine Kunden weitergeleitet hatte, damit diese die Informationen zur Erstellung von Studien nutzen konnten. Die Daten wurden vor der Weitergabe jedoch nicht anonymisiert, sondern nur pseudonymisiert. Betroffene konnten also unter Umständen wieder identifiziert werden. Darüber hinaus existierte keine Genehmigung für diese Datenverarbeitung. .
Veröffentlicht am: 12-09-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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