AEPD verhängt 18.000 Euro Bußgeld gegen CEDICO, CENTRO DE DIAGNÓSTICO POR LA IMÁGEN, S.L.

Spanien: Ein Betroffener reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Zentrum für bildgebende Diagnostik ein, da es die Ergebnisse eines MRT, das der Betroffene hatte durchführen lassen, unberechtigt gegenüber seiner Versicherung offengelegt hatte.
Der Betroffene hatte aufgrund einer Knieverletzung, die er sich außerhalb seiner beruflichen Tätigkeit zugezogen hatte, am 9. Juli 2020 bei CEDICO, CENTRO DE DIAGNÓSTICO POR LA IMÁGEN, S.L. eine MRT durchführen lassen. Am 9. November 2020 hatte der Betroffene einen Arbeitsunfall, bei dem er sich beide Knie, den rechten Arm und den Rücken verletzte. Um Krankenurlaub beantragen zu können, nahm er anschließend Kontakt zu seinem Versicherer auf, damit dieser ihm seine Arbeitsunfähigkeit bescheinigte. Bei seiner Beurteilung nahm der Versicherer dabei auch Bezug auf den MRT-Bericht vom 9. Juli und führte die Arbeitsunfähigkeit des Betroffenen teils auf ein Ereignis außerhalb seiner Arbeitszeit zurück. In Folge dessen wurde dem Betroffenen kein Krankenurlaub gewährt.
Wie die Untersuchung der Behörde ergab, hatte sich der Versicherer des Betroffenen nach dessen Arbeitsunfall zwecks einer Diagnose an CEDICO gewandt. Der Bußgeldempfänger hatte der Versicherung daraufhin auch den MRT-Bericht über die frühere Verletzung des Betroffenen übermittelt. Die Datenschutzbehörde wertete dies als einen Verstoß gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit.
Wegen freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis wurde die Bußgeldhöhe von 30.000 EUR um je 20% auf 18.000 EUR reduziert. .

Veröffentlicht am: 21-09-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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