GPDP verhängt 120.000 Euro Bußgeld gegen Cappello Giovanni & Figli
Italien: Die italienische Datenschutzbehörde reagierte auf eine Beschwerde eines Mitarbeitenden von Cappello Giovanni & Figli. Das Unternehmen im Automobilsektor nutzte die X.-Face 380-Hardware in Verbindung mit der Infinity DMS-Software, um seine Angestellten zu überwachen.
X.-Face 380 diente dazu, mittels Gesichtserkennung das Kommen und Gehen der Mitarbeiter zu erfassen und bis zum Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zu speichern. Hierfür wurden bei Implementierung bzw. Anstellung Fotos von den zu erfassenden Personen gemacht.
Infinity DMS hingegen diente zur internen Ablaufüberwachung. Jedem Mitarbeiter wurde ein Barcode zugewiesen, mit dem er jede angefangene und abgeschlossene Arbeit dokumentieren musste. Dies umfasste auch das Erfassen von Pausen oder Wartezeiten zwischen Arbeitsschritten.
Die Untersuchung ergab, dass die Erfassung biometrischer Daten zur Anwesenheitsüberprüfung nicht zulässig war. Auch die vom Unternehmen geplante Löschung war zu spät angesetzt. Die GPDP konnte keine angemessenen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der erhobenen Daten feststellen. Auch die minutengenaue Überwachung der Angestelltenaktivitäten war nicht rechtskonform. .
Veröffentlicht am: 07-08-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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