AEPD verhängt 24.000 Euro Bußgeld gegen CAJA DE SEGUROS REUNIDOS, COMPAÑÍA DE SEGUROS Y REASEGUROS, S.A.
Spanien: Die Datenschutzbehörde reagierte auf eine Beschwerde einer Privatperson, welche sich gegen die Versicherung richtete. Seine Ex-Frau hatte bei dem Versicherungsunternehmen beantragt, die Auszahlung der Versicherung an ihr Konto zu leiten. Daraufhin änderte das Unternehmen die Vertragsdaten, und strich den Beschwerdeführer als Begünstigten. Im Rahmen der Untersuchung durch die AEPD stellte sich heraus, dass der Bruder der Ex-Frau, ein Angestellter bei der Versicherung, die Vertragsänderungen vorgenommen hatte.
Das ursprüngliche Bußgeld betrug 40.000 EUR. Aufgrund freiwilliger Zahlung und Schuleingeständnis reduzierte sich das Bußgeld um jeweils 20 % auf 24.000 EUR. .
Veröffentlicht am: 09-10-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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